Helfen Sie mit, dass das kürzlich im Bayerischen Landtag erlassene Landesstraf-
und Verordnungsgesetzes Art. 20 Staatliche Parkanlagen rückgängig gemacht wird.
Dieses betrifft nicht nur den Englischen Garten, sondern auch alle Parks und
Uferbereiche der Seen in Bayern, die zur Schlösser und Seenverwaltung gehören.
Protestieren Sie gegen dieses Gesetz als Münchner und Bayerischer Bürger, das
ihre Freiheit einschränkt und Leinenzwang für Hunde bewirkt.
Geben Sie jetzt Ihre Stimme ab!
Ihre Stimme wird für eine Petition gegen das Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Art. 20 gesammelt, die am Ende der Protestaktion von der GAH-Gesellschaft für
artgemässe Hundehaltung e.V. eingereicht wird.