Politische Arbeit
Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich, mit dem entsprechend zuständigen
Ministerium, dem Prävention, artgemässe Hundehaltung und sachkundige
Hundehalter ebenso wichtig sind, zusammen.
Im Jahr 2000 haben wir, das Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag,
im Rahmen des rechtswidrig erlassenen generellen Leinenzwangs der Gemeinde
Aicha vorm Wald, gewonnen. Die rechtswidrige Verordnung musste daraufhin
zurückgezogen werden. Hiermit wurde durch den bayerischen Landtag bestätigt,
dass es in Bayern keinen generellen Leinenzwang gibt.
Immer wieder wenden sich Hundebesitzer, zum Teil aus Orten mit 500 Einwohnern
und 25 Hunden an uns und bitten um Hilfe, das Vorhaben der Gemeinden, generellen
rechtswidrigen Leinenzwang zu erlassen, zu verhindern oder rechtswidrig erlassene
Verordnungen rückgängig zu machen. Handlungsbedarf gibt es meist nie. Immer
wieder muss auf die Einhaltung des Art. 18 des Landesstraf- u. Verordnungsgesetzes
und des Tierschutzgesetzes hingewiesen werden.










