Hundeführerschein - Sachkundenachweis in Bayern
Seit dem von uns im Jahr 2000 eingeführten freiwilligen Sachkundenachweis -
sog. Hundeführerschein, absolviert jeder Hundebesitzer nach Abschluss eines
Kurses eine Prüfung in Theorie und Praxis und erhält abschließend eine
Urkunde als Nachweis für sein Engagement, seine Leistung und sein Know-how!
Für die Prüfung wird keine separate Gebühr erhoben, die Prüfung in Theorie
und Praxis ist Bestandteil des Kurses! In jedem Kurs erlernt der
Hundebesitzer den richtigen Umgang mit seinem Hund. Das Ziel ist ein
gesellschaftsverträglicher gut sozialisierter Hund, und zu verhindern,
dass Hunde auffällig werden. Natürlich ist dieser Nachweis kein Freibrief
um rechtswidriges Verhalten ungeschehen zu machen, es dokumentiert jedoch
das Verantwortungsbewusstsein des Hundebesitzers und dies ist in unserer
Gesellschaft, nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus
tierschutzrechtlicher Sicht entscheidend!
Auch schon vor 10 Jahren haben wir festgestellt, dass Hundebesitzer
stellenweise mit der Erziehung Ihres Hundes überfordert sind und haben
entsprechende Aufklärungsarbeit begonnen. Schon damals beendeten
Hundebesitzer Ihre Kurse mit einer praktischen und theoretischen
Prüfung. Seit dieser Zeit wurden unzählige Hundebesitzer sachkundig
gemacht. Es hat sich bisher kein Hundebesitzer geweigert nach einem
Kurs eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, wenn er mit
seinem Hund dazu in der Lage war, im Gegenteil die Akzeptanz war und
ist positiv. Zielsetzung war damals wie heute, Hundebesitzer sachkundig
zu machen und präventiv tätig zu werden. Der Erfolg unserer Arbeit gibt
uns recht. Im Englischen Garten haben sich Vorkommnisse durch auffällig
gewordene Hunde auf eine verschwindend geringe Zahl reduziert.
Die theoretische Prüfung besteht aus 70 Prüfungsfragen und 3 Fachgebieten
wie: Haltung, Pflege, Früherkennung von Krankheiten; Ernährung; sowie
Lernverhalten und Ausdrucksverhalten des Hundes oder wie verhalte ich
mich mit meinem Hund in der Öffentlichkeit, außerdem Rechte und Pflichten
- Darstellung entsprechender Gesetze und Verordnungen die für einen
Hundehalter wichtig sind. Die theoretische Prüfung besteht aus offenen,
als auch Fragen nach dem Multiple Choice-Verfahren. Diese Themen werden
in den 3 Vorträgen, die natürlich auch zu den Welpenkursen gehören,
besprochen und erarbeitet. Die Hundebesitzer erhalten hierzu
entsprechendes Begleitmaterial. Die medizinischen Vorträge und der
Verhaltenkundevortrag werden von Fachtierärzten und Psychologen
abgehalten. In der praktischen Prüfung wird das sozialverhalten des
Hundes und des Besitzers, als auch die Verkehrssicherheit und das
Grundgehorsam wie z.B. "Leinenführigkeit", "Sitz", "Platz", "Bleib" etc.
überprüft. Selbstverständlich können Hundebesitzer vor Neuanschaffung
eines Hundes diesen Sachkundenachweis-Hundeführerschein erwerben.
In den Kursen wird nach Methoden der Lernpsychologie und Grundlagen der
Ethologie gearbeitet. Stachelhalsband, Würger oder andere
tierschutzrelevanten veralterten Erziehungsmethoden, die leider immer
noch praktiziert werden, sind nach unseren Richtlinien/Qualitätsstandards
verboten. Unsere Richtlinien/Qualitätsstandards, sowie die theoretische
als auch praktische Prüfung, liegt dem Bayerischen Ministerium vor. Nur
ein gut erzogener Hund und ein wissender, verantwortungsbewusster
Hundebesitzer verbessert das Image aller Hunde in unsere Gesellschaft!
Die Grundlage für artgemäße Hundehaltung haben wir 1992 geschaffen, nun
sind Hundebesitzer gefragt, diese umzusetzen und zu erhalten. Alles
weitere entnehmen Sie unserem GAH Porträt oder sie wenden sich mit allen
Fragen zum Hund an uns.










