Hundeführerschein - Sachkundenachweis in Bayern

Seit dem von uns im Jahr 2000 eingeführten freiwilligen Sachkundenachweis - sog. Hundeführerschein, absolviert jeder Hundebesitzer nach Abschluss eines Kurses eine Prüfung in Theorie und Praxis und erhält abschließend eine Urkunde als Nachweis für sein Engagement, seine Leistung und sein Know-how! Für die Prüfung wird keine separate Gebühr erhoben, die Prüfung in Theorie und Praxis ist Bestandteil des Kurses! In jedem Kurs erlernt der Hundebesitzer den richtigen Umgang mit seinem Hund. Das Ziel ist ein gesellschaftsverträglicher gut sozialisierter Hund, und zu verhindern, dass Hunde auffällig werden. Natürlich ist dieser Nachweis kein Freibrief um rechtswidriges Verhalten ungeschehen zu machen, es dokumentiert jedoch das Verantwortungsbewusstsein des Hundebesitzers und dies ist in unserer Gesellschaft, nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus tierschutzrechtlicher Sicht entscheidend!

Auch schon vor 10 Jahren haben wir festgestellt, dass Hundebesitzer stellenweise mit der Erziehung Ihres Hundes überfordert sind und haben entsprechende Aufklärungsarbeit begonnen. Schon damals beendeten Hundebesitzer Ihre Kurse mit einer praktischen und theoretischen Prüfung. Seit dieser Zeit wurden unzählige Hundebesitzer sachkundig gemacht. Es hat sich bisher kein Hundebesitzer geweigert nach einem Kurs eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, wenn er mit seinem Hund dazu in der Lage war, im Gegenteil die Akzeptanz war und ist positiv. Zielsetzung war damals wie heute, Hundebesitzer sachkundig zu machen und präventiv tätig zu werden. Der Erfolg unserer Arbeit gibt uns recht. Im Englischen Garten haben sich Vorkommnisse durch auffällig gewordene Hunde auf eine verschwindend geringe Zahl reduziert.

Die theoretische Prüfung besteht aus 70 Prüfungsfragen und 3 Fachgebieten wie: Haltung, Pflege, Früherkennung von Krankheiten; Ernährung; sowie Lernverhalten und Ausdrucksverhalten des Hundes oder wie verhalte ich mich mit meinem Hund in der Öffentlichkeit, außerdem Rechte und Pflichten - Darstellung entsprechender Gesetze und Verordnungen die für einen Hundehalter wichtig sind. Die theoretische Prüfung besteht aus offenen, als auch Fragen nach dem Multiple Choice-Verfahren. Diese Themen werden in den 3 Vorträgen, die natürlich auch zu den Welpenkursen gehören, besprochen und erarbeitet. Die Hundebesitzer erhalten hierzu entsprechendes Begleitmaterial. Die medizinischen Vorträge und der Verhaltenkundevortrag werden von Fachtierärzten und Psychologen abgehalten. In der praktischen Prüfung wird das sozialverhalten des Hundes und des Besitzers, als auch die Verkehrssicherheit und das Grundgehorsam wie z.B. "Leinenführigkeit", "Sitz", "Platz", "Bleib" etc. überprüft. Selbstverständlich können Hundebesitzer vor Neuanschaffung eines Hundes diesen Sachkundenachweis-Hundeführerschein erwerben.

In den Kursen wird nach Methoden der Lernpsychologie und Grundlagen der Ethologie gearbeitet. Stachelhalsband, Würger oder andere tierschutzrelevanten veralterten Erziehungsmethoden, die leider immer noch praktiziert werden, sind nach unseren Richtlinien/Qualitätsstandards verboten. Unsere Richtlinien/Qualitätsstandards, sowie die theoretische als auch praktische Prüfung, liegt dem Bayerischen Ministerium vor. Nur ein gut erzogener Hund und ein wissender, verantwortungsbewusster Hundebesitzer verbessert das Image aller Hunde in unsere Gesellschaft!

Die Grundlage für artgemäße Hundehaltung haben wir 1992 geschaffen, nun sind Hundebesitzer gefragt, diese umzusetzen und zu erhalten. Alles weitere entnehmen Sie unserem GAH Porträt oder sie wenden sich mit allen Fragen zum Hund an uns.