Aktivitäten

Politische Arbeit

Wir arbeiten seit Jahren erfolgreich, mit dem entsprechend zuständigen Ministerium, dem Prävention, artgemässe Hundehaltung und sachkundige Hundehalter ebenso wichtig sind, zusammen.

Im Jahr 2000 haben wir, das Petitionsverfahren beim Bayerischen Landtag, im Rahmen des rechtswidrig erlassenen generellen Leinenzwangs der Gemeinde Aicha vorm Wald, gewonnen. Die rechtswidrige Verordnung musste daraufhin zurückgezogen werden. Hiermit wurde durch den bayerischen Landtag bestätigt, dass es in Bayern keinen generellen Leinenzwang gibt.

Immer wieder wenden sich Hundebesitzer, zum Teil aus Orten mit 500 Einwohnern und 25 Hunden an uns und bitten um Hilfe, das Vorhaben der Gemeinden, generellen rechtswidrigen Leinenzwang zu erlassen, zu verhindern oder rechtswidrig erlassene Verordnungen rückgängig zu machen. Handlungsbedarf gibt es meist nie. Immer wieder muss auf die Einhaltung des Art. 18 des Landesstraf- u. Verordnungsgesetzes und des Tierschutzgesetzes hingewiesen werden.